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Leistungen


Steuererklärungen

Gerne sind wir Ihr Ansprechpartner, wenn es um die Erstellung Ihrer privaten und betrieblichen Steuererklärungen geht.
Unser Anspruch ist es, Sie bei wichtigen privaten und unternehmerischen Entscheidungen durch eine optimale Steuergestaltung zu begleiten.

Wir beraten und erstellen für Sie alle notwendigen Steuererklärungen mit vorausschauender Ergebnisberechnung wie:

  • Einkommensteuererklärung einschließlich sämtlicher Anlagen und der Ermittlung der Einkünfte
  • Antrag auf Lohnsteuerermäßigung
  •  Antrag auf Ausstellung einer Nichtveranlagungsbescheinigung
  • Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte
  • Körperschaftsteuererklärung einschließlich sämtlicher Anlagen
  • Gewerbesteuererklärung mit Zerlegungserklärung
  • Umsatzsteuererklärung und Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Erbschaft- und Schenkungssteuererklärung

Finanzbuchhaltung

Mit dem Einsatz aktueller Datenverarbeitungsprogramme erstellen wir Ihre Buchhaltung termingerecht, zuverlässig und rationell. Wir können Ihnen hierbei verschiedene Alternativen anbieten, die sich an Ihrem individuellen Bedarf orientieren. Durch eine ordnungsgemäße Finanzbuchhaltung und aussagekräftige Auswertungen zeigen wir Ihnen die wirtschaftliche Lage Ihres Unternehmens auf und bieten Ihnen die Grundlage für eine umsichtige Unternehmensführung. Neben dem Finanzamt ist vor allen Dingen Ihre Hausbank an entsprechenden Auswertungen interessiert.

  • Monatliche, quartalsweise oder jährliche Finanzbuchhaltung nach individuellem Bedarf
  • Beratung zur ordnungsgemäßen Buchführung bei Selbstbuchern
  • Auswertungsgespräche nach Bedarf
  • Offene Posten - Buchhaltung für Ein- und Ausgangsrechnungen
  • Umsatzsteuervoranmeldungen und ZM-Meldungen inkl. elektronischer Datenübermittlung
  • Versenden von Auswertungen an Dritte (z.B. Hausbank)
  • Erstellen von betriebswirtschaftlichen Auswertungen (z.B. Controlling-Report)
  • Anlagenbuchhaltung

Lohnbuchhaltung

Die nicht enden wollende Flut von steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften erfordert umfassende Kenntnisse zur korrekten Bearbeitung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen. Mit unseren detaillierten Kenntnissen und der von uns eingesetzten Software bieten wir Ihnen die Gewähr für eine termingerechte und korrekte Bearbeitung Ihrer Lohnbuchhaltung unter Berücksichtigung der für Sie günstigsten Übertragungswege (nach Möglichkeit papierloser Datentransfer).

  • Einrichtung und Pflege Ihrer Lohnbuchhaltung, Betriebsdatenpflege
  • Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • An-, Ab- und Jahresmeldungen Ihrer Arbeitnehmer
  • Lohnsteueranmeldungen und Beitragsnachweise zur Sozialversicherung
  • Anträge auf Erstattungen von Arbeitgeberleistungen bei Arbeitsunfähigkeit und Mutterschaft nach dem AAG (bisher LFZG)
  • Entgeltbescheinigungen für Krankengeld, Kinderpflegekrankengeld und Mutterschaftsgeld
  • Bescheinigungen für Arbeitsämter über Nebeneinkommen
  • Arbeitsbescheinigungen wegen Arbeitslosengeld
  • Verdienstbescheinigungen für Arbeitnehmer
  • Anzeigeverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht
  • Meldungen an die Berufsgenossenschaft
  • Überprüfung von Arbeits- und Dienstverträgen nach steuerlichen Gesichtspunkten
  • Teilnahme an Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen
  • Meldung Ihrer privaten Haushaltshilfe im Haushaltsscheckverfahren 

Jahresabschluss

Der Jahresabschluss dokumentiert nicht nur den betriebswirtschaftlichen Erfolg Ihres Unternehmens, sondern ist auch Grundlage Ihrer Verpflichtungen gegenüber dem Fiskus wie auch gegenüber Ihrer Hausbank bei Kreditgesprächen und Ratingverfahren. Unsere Aufgabe ist es, dass neben einer hohen betriebswirtschaftlichen Aussagekraft Ihres Jahresabschlusses gleichzeitig eine steueroptimale Gestaltung erreicht wird.
Bei den Jahresabschlussauswertungen berücksichtigen wir Ihre individuellen Bedürfnisse ebenso wie bei einem üblicherweise stattfindenden Bilanzgespräch.

  • Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG als Einnahme- / Überschussrechnung
  • Handelsbilanz
  • Steuerbilanz nach § 4 Abs. 1 oder § 5 EStG
  • Anfertigung und Übermittlung der E-Bilanz
  • Gewinn- und Verlustrechnung
  • Anhang
  • Hilfe bei der Erstellung des Lageberichts
  • Erläuterungen zum Jahresabschluss
  • Betriebswirtschaftliche Kennzahlen, Cashflow, Mehrjahresvergleiche
  • Bericht zur Offenlegung des Jahresabschlusses sowie Übermittlung 

Beratungen

Die Gründung und Führung eines Unternehmens ist ein vielschichtiger Prozess mit mannigfaltigen Entscheidungsmöglichkeiten. Neuen Chancen stehen Risiken und Verpflichtungen gegenüber, die abgewogen und kalkuliert sein wollen. Dabei stehen wir Ihnen mit unserem fachlichen Rat zur Seite.
Um Sie optimal beraten zu können, empfehlen wir, uns frühzeitig in Gestaltungsprozesse einzubeziehen.

  • Existenzgründungsberatung von der Erstellung eines Unternehmenskonzepts über Investitionsplanung, Umsatz- und Rentabilitätsvorschau, Finanz- und Liquiditätsplanung bis zur Aufstellung eines fundierten Businessplans
  • Steuerbelastungsvergleiche und Beratung bei der Wahl der geeigneten Rechtsform
  • Betriebswirtschaftliche Beratung bei bestehenden Unternehmen zu Investitions- und Finanzierungsentscheidungen
  • Beratung bei erbschaftsteuerlichen Fragen
  • Beratung bei Immobilienerwerb und -veräußerung

Sollten Sie erstmalig einen Steuerberater benötigen, bieten wir Ihnen ein Erstberatungsgespräch an, an dessen Ende Sie auch über die zu erwartenden Kosten informiert werden. Das Honorar für das Gespräch wird Ihnen auf die erste Rechnung angerechnet. Somit haben Sie Leistungs- und Kostenkontrolle!


Vertretung gegenüber Finanzbehörden

  • Klärung sämtlicher Rückfragen des Finanzamts während des Veranlagungsverfahrens
  • Prüfung von Steuerbescheiden und schriftliche Aufgabe von Steuerzahlungen
  • Einlegung notwendiger Einsprüche
  • Anträge auf Herabsetzung von Steuervorauszahlungen
  • Anträge auf Stundung oder Erlass von Steuerschulden
  • Anträge auf Fristverlängerung
  • Vertretung bei Betriebsprüfungen
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